Bereits im November 2014 haben wir erstmals auf die Pläne der Deutschen Bahn aufmerksam gemacht, dem Bau der neuen Gleise für den RRX ein Stück vom Volksgarten zu opfern. Nun wurden die Planungsunterlagen offengelegt, und die Bürger können bis zum 25. Juli 2017 ihre Einwendungen bei der Bezirksregierung einbringen. Weil es neben dem Volksgarten und Teilen Angermunds vor allem auch um die Schallschutzmauer an der Gustav-Poensgen-Straße geht, für die einige Dutzend Bäume gefällt werden sollen, hat sich kürzlich die Bürgerinitiative „Bi-Rrx“ (auch auf Facebook) gebildet, die den Protest bündelt und darüber informiert, wie genau Bürger der Stadt ihre Einwände einreichen können. Wir unterstützen das Anliegen der Bi-Rrx im vollem Umfang und möchten zudem auf den Schaden am Volksgarten aufmerksam machen, der laut der Planungsunterlagen entstehen wird.

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Die „Verluste“ durch den RRX am Volksgarten

Laut der Planungsunterlagen für diesen Bereich werden insgesamt dauerhaft rund 17.000 Quadratmeter betroffen sein. Wie in solchen Fällen vorgeschrieben, sollen Bäume und Gehölze, die zugunsten der Bauarbeiten vernichtet werden, nach dem Abschluss der Aktivitäten wieder angepflanzt werden. Die vollständigen Unterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 2.1 zum RRX-Ausbau können online eingesehen und als PDF heruntergeladen werden. Offiziell ist die Rede davon, dass zwischen Hennekamp und Emmastraße „ein etwa sechs Meter breiter Streifen für den Bau eines weiteren Gleises“ benötigt wird. Außerdem werden während der Bauarbeiten – die sich über deutlich mehr als ein Jahr hinziehen werden – „weitere Teile des Parks gesperrt“. Das heißt im Klartext, dass ein großer Bereich im Nordwesten des Parks über längere Zeit nicht nutzbar sein wird. Ganz wegfallen wird der idyllische, erst vor wenigen Jahren eingerichtete Weg längst der Düssel unterhalb des Bahndamms.

RRX frisst Volksgarten: die betroffenen Flächen

RRX frisst Volksgarten: die betroffenen Flächen

Unnötige Gleise?

Bahnexperten haben schon vor mehreren Jahre die Frage aufgeworfen, ob im Bereich zwischen den S-Bahnhaltepunkten Volksgarten und Oberbilk für den RRX tatsächlich ein neues Gleis gebraucht wird. Die Deutsche Bahn argumentiert damit, dass hier unbedingt sechs parallele Fahrgleise betrieben werden müssen, damit Fern-, Regional-, S-Bahn- und Güterverkehr reibungslos abgewickelt werden können. Schon heute existieren am Hennekamp sieben, weiter östlich sogar neun Gleise, von denen allerdings je zwei zur Zeit für Rangierfahrten zu Abstellbahnhöfen genutzt werden. In den Planungsunterlagen findet sich die Darstellung des Querprofils, (Strecke 2650, km 36,750), aus der deutlich wird, dass der Bedarf für einen weiteren Schienenstrang nur besteht, wenn weiterhin zwei Gleise zu Abstellbahnhöfen führen. Aktuell wird aber eines dieser Gleise so gut wie nie genutzt. Es scheint möglich, auf den Neubau von Gleisanlagen am Volksgarten zu verzichten und die vorhandenen Schienenstränge der realen Nutzung entsprechend aufzurüsten und selten gebrauchte Verbindungen durch Weichenanlagen zu realisieren.

Dauerhaften Schaden wird der Volksgarten zwischen Hennekamp und Emmastraße an der Düssel aber auch durch die geplante, vier Meter hohe Schallschutzwand nehmen. Um diese zu errichten, muss Ständerwerk aufgebaut werden, das den Plänen entsprechend unmittelbar am jetzigen Nordufer des Bachs, der unserer Stadt den Namen gibt, verankert werden wird. Die Höhe von vier Metern bezieht sich übrigens auf das Niveau des Bahndamm, sodass Spaziergängern in Zukunft auf ein alles in allem fast acht Meter hohes Bauwerk blicken werden. Das gilt auch für die Anwohner an der Oberbilker Allee, weil natürlich auch nördlich der Strecke Schallschutzwände errichtet werden sollen.

Einwände einbringen!

Jeder kann gegen die Planung Einwendungen einbringen. Das MUSS zwingen schriftlich und per Post geschehen. Einwände MÜSSEN zudem von jedem, der Einspruch erheben will, individuell formuliert sein – per Copy & Paste verfasste Briefe werden im Verfahren nicht anerkannt. Die Bi-Rrx hat die zehn wichtigsten Gründe gegen die aktuelle Planung zum RRX-Bau zusammengefasst:

1. Verstärkung der negativen Folgen des Klimawandels
2. Verschlechterung der Luftqualität der Stadt – mit massiven negativen Folgen für die Gesundheit der BewohnerInnen
3. Entwertung von städtischem Erscheinungsbild, Immobilienwerten, Kultur und Tourismus – Stichworte: „Monstermauer“, „Ghetto“, u.s.w.
4. Baumverlust bedeutet Verlust einer Filterung und Kühlung unsere Atemluft und bedeutet Verlust von Vögeln und anderen Tieren.
5. Flächenversiegelung befördert thermisches Aufheizen des Bodens und vermindert die Aufnahme von Regenwasser.
6. Acht Meter Mauerhöhe (Sockel + Wand) bewirkt Verdunkelung und optische Verödung.
7. Hitzebelastung durch Abstrahlung gespeicherter (Wand-)Wärme in das städtische Umfeld.
8. Feinstaubbelastung: Eine insges. 10 km lange Wand verhindert die Luftzirkulation. Es entsteht ein Wärme-, Feinstaub- und Stickoxid-Stau.
9. Lärmbelastung, da die vorgesehenen Wände nur eine eingeschränkte Wirkung bieten, Wohnungen ab dem 2. OG nicht profitieren.
10. Fehlende Transparenz: Das Bauvorhaben ist nicht „alternativlos“! Eine Prüfung technisch-ökologischer Alternativen ist unabdingbar!

Einwendungen können per Brief bis einschließlich 25. Juli 2017 eingereicht werden. Als Betreff sollte genannt werden: „Planfeststellungsabschnitt 2.1: Düsseldorf-Reisholz – Düsseldorf-Werhahn“; die Anschrift lautet:

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 25 (Verkehr)
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf

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