Da ist mir der Kollege Krause vom kölschen Express tatsächlich um ein paar Stunden zuvor gekommen und hat übers Thema „Ausstiegsklauseln“ geschrieben. Weil a) nicht jeder F95-Fan das Boulevardblättchen verkonsumiert und b) der gute Otto die Sache ein bisschen verklausuliert hat, möchte ich doch darüber schreiben, was es mit diesen Vertragspassagen auf sich hat.

Unterstützt TD!
Dir gefällt, was The Düsseldorfer über die Fortuna schreibt? Und vielleicht auch die Artikel zu anderen Themen? Du möchtest unsere Arbeit unterstützen? Nichts leichter als das! Unterstütze uns durch ein Abschließen eines Abos oder durch den Kauf einer Lesebeteiligung – und zeige damit, dass The Düsseldorfer dir etwas wert ist.

Wie dieser Tage erklärt haben Vereine und Spieler bei den miteinander geschlossenen Verträgen im Prinzip viel Freiheit, richten sich aber doch weitgehend nach dem DFL-Mustervertrag. Der bietet auch die Möglichkeit für einen Kicker, seinen Vertrag vorzeitig zu beenden, wenn bestimmte Ereignisse eintreten – zum Beispiel ein Abstieg. In aller Regel lautet die Formulierung, dass der Spieler dann für eine festgeschriebene Ablösesumme zu einem anderen Verein wechseln kann.

Diese Summe festzusetzen hat ein bisschen was mit dem Pokerspiel zu tun. Der Verein möchte sichergehen, dass die Einnahmen den Verlust decken. Die Spieler wollen, das der Preis keine Interessenten verschreckt. Wie wir wissen, liegen die Ablösesumme bei den drei Männer, die noch das F95 auf dem Herzen tragen, zwischen fast 4,8 und rund 3,2 Millionen Euro. Es betrifft Kaan Ayhan, Andre Hoffmann und Matthias Zimmermann.

Vor dem Anschlusstreffer: der robuste Karaman

Vor dem Anschlusstreffer: der robuste Karaman

Außerdem wird bei der Ausstiegsklausel immer festgelegt, bis zu welchem Termin ein Spieler davon Gebrauch machen kann – man sagt: bis wann er die Klausel „ziehen“ kann. Beim großartigen Kenan Karaman ist diese Frist mit dem Ende der vergangenen Woche verstrichen. Das heißt: Er kann die Klausel nicht mehr ziehen und könnte innerhalb des Transferfensters, das ja corona-bedingt bis Oktober offensteht, nur dann wechseln, wenn sich die Fortuna mit einem interessierten Club einig wird – vor allem über die Ablösesumme. Die Ausstiegsklausel vom guten Kaan läuft noch bis Ende dieser Woche; die der beiden anderen noch etwas länger.

Dass die Frist beim guten Kenan verstrichen ist, bedeutet zunächst, dass er an seinen bis zum 31. Juni 2021 geschlossenen Vertrag erfüllen muss und er eben Fortuna bleibt … es sei denn, es fände sich ein Verein, der ihn unbedingt haben will. Der müsste dann nicht die kolportierten 4 Mios zahlen, sondern je nach Verhandlung mehr oder weniger. Ob unter den gegebenen Bedingungen eine höhere Ablösesumme zu erzielen wäre, steht in den Sternen. Seien wir ehrlich: Inzwischen ist es bei skrupellosen Beratern Usus geworden, ihre Patienten anzuleiten, sich aus laufenden Verträgen per Arbeitsverweigerung zu befreien. So ähnlich wie es Herr Tekpetey gerade mit seinem Leihvertrag gemacht hat.

Tatsache aber ist, dass jede verstrichene Frist zu einer Ausstiegsklausel für mehr Sicherheit bei der Kaderplanung sorgt und die Dringlichkeit bei Neuverpflichtungen reduziert. Das wäre in ganz besonders schönem Maße so, wenn auf diese Weise Ayhan und Hoffman bei der Fortuna blieben. Denn das würde die Last, eine neue Defensive zusammenkaufen zu müssen, ganz erheblich verringern. Ja, wenn auch der gute Matthias bliebe, könnte die Verpflichtung von zwei Linksverteidiger schon den Kader komplettieren. Feine Aussichten, das…

Ein Kommentar

  1. Sebastian am

    Ich finde das super was Ihr schreibt!
    Aber bitte bitte…Tipp- und Flüchtigkeitsfehler reduzieren.
    Die können natürlich immer reinrutschen, sind aber zu häufig.
    Dann zahle ich auch gerne die 18,95€…oder mehr.